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Frau Lisowski erläuterte die Beschlussvorlage Grundsatzbeschluss zum Neubau des Sozialgebäudes Sportplatz Silstedt. Das Sozialgebäude ist in einem desolaten Zustand und wird vor allem für den Sportunterricht der Grundschule und von Vereinen zum Training genutzt. Für 2016 sollen deshalb Fördermittel beantragt werden. Der Fördermittelantrag muss bis 30.06.2015 eingereicht werden. Weitere Erläuterungen zur Bauausführung und zur Haustechnik gaben Herr Beimel sowie Frau Reinboth vom Architekturbüro Planungsring und Herr Hegeler von der Ing. Gesellschaft Meinhardt Fulst. Von ihnen wurde ein Neubau mit umfangreicher energetischer Sanierung favorisiert. In der anschließenden Diskussion kam zum Ausdruck, dass das Sozialgebäude saniert werden muss. Ob aber in diesem Umfang und ob alle energetischen Maßnahmen sinnvoll sind, wurde in Frage gestellt, da die Kosten in Höhe von 800.000 € sehr hoch sind. Herr Hulzer sagte, dass erst nach Fassung des Grundsatzbeschlusses, die Einstellung in den investiven Haushalt erfolgen kann. Diese Verfahrensweise beruht auf Grundlage des Beschlusses Nr.34/2014 des Stadtrates vom 20.05.2014 und soll zum Variantenvergleich unter Berücksichtigung der Folgekosten dienen. In die mittelfristige Finanzplanung sind für 2017 und nicht für 2016 620.000 € Auszahlungen und 340.000 € Fördermittel mit einem Eigenanteil von 280.000 € eingestellt. Bei Gesamtkosten von 800.000 € würde der Eigenanteil 400.000 € betragen. In 2014 wurden bereits 90.000 € Planungsleistungen bereitgestellt. 2014 wurden lt. Kostenrechnung 3.733,45 € für Gas, Wasser und Strom ausgegeben. Ob dies eine so umfangreiche energetische Sanierung rechtfertigt, ist fraglich. Herr Mänz sagte, dass der Ortschaftsrat Silstedt dem Beschluss mit Änderungsantrag (Einbeziehung der Stadtwerke) befürwortet, allerdings müssen die Kosten gesenkt werden.

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Beschluss

Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

1

Enthaltung

                                               Mit Änderungsantrag 036/01/2015             

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