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Die Niederschrift des öffentlichen Teils der 01./14 Sitzung vom 19.02.2015 wird nach folgender Ergänzung genehmigt.

 

Unter TOP 15, B-Plan Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“, 3. Abschnitt wird durch Frau Wetzel ergänzt:

 

„Dafür führt Sie folgende Gründe auf:

- Bei dem bereits bestehenden B-Plan für den Industrie- und Gewerbepark Nord-West gab es bereits ca. 85% Ausnahmegenehmigungen. Viele dieser Genehmigungen sind nicht mehr gültig. Für den neuen B-Plan zieht die Verwaltung daraus den Schluss, die meisten dieser Einschränkungen aufheben zu können. Die Umweltauswirkungen sind gravierend. Dies betrifft insbesondere die Versiegelung des Bodens. Der Eingriff in den Bodenhaushalt ist erheblich.

 

- Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen für den Ausgleich der benötigten Grünflächen, eine private Grünfläche als Grünzone vorzuhalten. Wird das so umgesetzt, dann müsste die Menge der Tiere, die auf dieser Grünfläche gehalten werden, begrenzt sein. Nur so kann ein Grünflächenausgleich überhaupt noch erfolgen.

 

- Die Emissionswerte auf dieser Fläche werden bereits jetzt schon überschritten. Diese werden zukünftig noch steigen.“

 

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Beschluss
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