Herr Gaffert leitete diesen Tagesordnungspunkt mit dem Rückblick auf die Beschlusssituation zu „Natürlich.Schierke“ ein. Er verwies u.a. auf den Stadtratsbeschluss vom 17.7.2013, in dem die weiteren Beschlüsse zur Realisierung des Winterprojektes als Ganzjahreserlebnisgebiet formuliert sind. Wenn die Stadtratsbeschlüsse in Frage gestellt würden, müssten diese aufgehoben werden und neue Beschlüsse gefasst werden.
Herr Winkelmann brachte als neues Stadtratsmitglied zum Ausdruck, dass er informiert werden wolle.
Herr Gaffert bekräftigte nochmals das Vorhandensein von Stadtratsbeschlüssen sowie den adäquaten zeitweiligen Ausschuss Schierke vom 16.9.2014, in dem umfassend das Winterbergprojekt präsentiert worden war.
Frau Gorr kritisierte die unzureichende Kommunikation.
Herr Mänz machte nachdrücklich die Beschlusslage zum Winterbergprojekt klar. Es gab einen Beschluss 039/2013 vom 11.3.2013 an dem sich zu orientieren sei. Er mahnte Geschlossenheit unter den Stadträten an. Die Stadtratssitzung sollte in Ruhe vorbereitet werden. Der Bau einer Seilbahn einschließlich künstlicher Beschneiung sei für die Ortsentwicklung von elementarer Bedeutung. Er verwies diesbezüglich auf die Ausführungen von Herrn Nüsse. Darüber hinaus plädierte er für den Bau der Fußgängerzone.
Schierke-Projektes und den Schwerpunkt „Winternutzung“ innerhalb des Winterbergprojektes hervor.
Herr Weber sagte, dass der Grundsatzbeschluss ohne das Wirtschaftlichkeitsgutachten getroffen worden sei. Im Bau- und Finanzausschuss sei keine konzeptionelle Debatte geführt worden; die Stadtverwaltung hätte die Angabe von 1,1 Mio. € Planungskosten vergessen; die Machbarkeitsstudie solle auf den Prüfstand gestellt werden.
Herr Nadler erläuterte an einer Präsentation die grundsätzliche die Notwendigkeit und im Detail, die Inhalte und die zeitliche Einordnung der einzelnen Planungsschritte sowie die damit verbundene Kostenschätzung.
Frau Wetzel bat um die Anlage der Ausführungen von Herrn Nadler an das Protokoll.
Herr Nadler ergänzte zu seinen Ausführungen, dass die Kostenangaben Schätzungen sind und für die Umsetzung der Verfahren mit ca. 2 -3 Jahren zu rechnen ist.
Frau Dr. Tschäpe erkundigte sich, was unter den 100.000 € Planungskosten, die mit Sperrvermerk versehen sind, zu verstehen sei.
Herr Nadler antwortete, dass die Kosten aufgrund der Doppik gesplittet werden mussten und diese Kosten für unmittelbar zuzuordnende Investitionsobjekte geplant sind.
Frau Dr. Tschäpe hinterfragte weiter die Zuordnung der Planung beispielsweise bei Vorhandensein eines privaten Investors.
Herr Nadler erläuterte, dass es sinnvoll sei, den F- und B-Plan und die Umweltfachgutachten zu erstellen, dann würde jeder Investor Planungssicherheit besitzen. Aus diesem Grund seien die Mittel für die Planung unbedingt erforderlich.
Herr Schatz fragt, ob hinsichtlich der Auswirkungen auf die Planung der Stadtrat sich zu Inhalten des Winterbergprojektes bekennen muss oder ob das für die Planung unerheblich sei.
Herr Nadler empfahl, dass es besser sei abstrahiert zu planen, damit dann keine B-Planänderungen vorgenommen werden müssten.
Herr Jung hob die bisherigen vorgenommenen Investitionen in Schierke hervor und leitete daraus das Winterbergprojektes als Bedingung für die wirtschaftliche Entwicklung Schierkes ab.
Frau Wetzel fragte, wo die Planungskosten im Haushalt zu finden seien.
Herr Nadler entgegnete, dass im Haushalt für 2.015.300.000 € vorgesehen sind; ab 2016 bis 2018 sind für den Winterberg im Ergebnisplan keine Planungskosten enthalten.
Herr Weber ging auf den gemeinsamen Bau- und Finanzausschuss ein in dem diskutiert worden ist, das Winterbergprojekt zurückzunehmen bzw. einzufrieren. Er kritisierte die Argumentation von Herrn Jung, das Winterbergprojekt sei als Bedingung für die weitere Entwicklung Schierkes anzusehen. Er stellte die Investitionssumme von 25 Mio. € für das Winterbergprojekt in den Raum und fragte nach der Gegenfinanzierung.
Herr Gaffert erläuterte die Notwendigkeit von Investitionen, um perspektivisch wirtschaftliche Rückflüsse zu generieren. Er verwies diesbezüglich auf Beispiele, die auf der ITB übermittelt worden sind. ( Investitionen der öffentlichen Hand in Kühlungsborn) Er äußerte Bedenken hinsichtlich grundsätzlicher Verzögerung, wenn die Seilbahn nicht zeitnah gebaut werden würde. Darüber hinaus stellt er die Notwendigkeit von abgeschlossenen Genehmigungsverfahren für Gespräche mit Investoren heraus.
Frau Wetzel kritisierte die in „Natürlich.Schierke“ fehlenden Alleinstellungsmerkmale. Deshalb sollte eine konzeptionelle orientierte Diskussion geführt werden. Die Planungskosten sollten weiterhin mit Sperrvermerk versehen werden, solange Unklarheiten bestünden wie 7 % Renditegarantie, das seien 1,75 Mio. € pro Jahr. Sie fragte nach der Position der Kommunalaufsicht zu den Aussagen im Wirtschaftlichkeitsgutachten.
Herr Hulzer antwortete, dass die Stadt mit der Renditekalkulation nichts zu tun habe. Rendite und Eigenkapitalverzinsung seien durch den Investor zu erwirtschaften.
Herr Gaffert fasste die Diskussion zusammen:
Die Darlegungen von Herrn Nadler entsprächen den grundsätzlichen Überlegungen für die Entwicklung des Winterbergprojektes und sind deshalb geplant worden. Geschäftsgrundlage für den Stadtrat am 26.3.2015 sind die Beschlüsse des Bau- und Finanzausschusses.