Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Die neue Nutzungsordnung Sportstätten bezieht sich auch auf die Entgeltordnung Sportstätten. Da die letzte Überarbeitung im Jahr 2007 erfolgte und Sportstätten in Vereinshände übergeben worden sind, muss diese überarbeitet werden, was zurzeit erfolgt. Grundlage für die Überarbeitung der Entgeltordnung ist der Aufbau einer Kosten-/Leistungsrechnung. Derzeit sind die 2 Mitarbeiter des Bereiches Finanzen damit beschäftigt, das Jahr 2014 aufzuarbeiten und auf Kostenstellen zu verteilen. Sie sind bemüht, schnellstmöglich einen Vorschlag zu erarbeiten. Trotz der Übergabe von Sportstätten in Vereinshände konnten die Bewirtschaftungskosten aufgrund neuer Auflagen im Brandschutz und des Alters der technischen Anlagen nicht minimiert werden. Es ist mit einer Erhöhung der Entgelte für die Nutzung einiger Sportstätten zu rechnen. Die erarbeiteten Vergabegrundsätze der bisherigen Entgeltordnung bleiben bestehen bzw. werden ergänzt. Alle Wernigeröder Sportvereine können aber weiterhin die Sportstätten unentgeltlich für den Trainingsbetrieb nutzen. Ziel ist es, zeitnah einen Entwurf als Diskussionsgrundlage im nächsten Ausschuss sowie im Gremium „Runder Tisch Sport“ zu präsentieren.

 

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben