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Herr Schmidt gab Ausführungen zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode Beschlussvorlage: 008/2014.

1. Variante:

Es wurde hier ein Kostendeckungsgrad von 100 %, ausgenommen ist die Rahmenanlage, zu Grunde gelegt. Da die Grabstellen aber nur durch die Nutzung der Rahmenanlagen erreichbar sind, ist hier vorgegeben 75% aller Kosten der Rahmenanlage auf die Friedhofsgebühr umzulegen.

2. Variante:

Forderung der SPD war es, die Flächen bei einer Bestattung nicht zu berechnen um die Kosten zu senken. Da aber demnach eine Urnenbestattung eine Erdbestattung mit subventionieren würde, soll die 1. Variante vom 13.01.2014 wieder in die Diskussion gebracht werden.

Für Benzingerode würde sich die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle von 93,00 €  auf 101,00 € erhöhen. Dafür entfallen künftig die 12,00 € Heizkosten.

Der Ortschaftsrat enthält sich mit 6 Stimmen da voraussichtlich eine Überarbeitung der Friedhofssatzung erfolgt. Der Ortschaftsrat stimmt aber dem Teil Nutzung der Trauerhalle in Benzingerode mit 6 Stimmen zu.

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Beschluss
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