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Herr Nadler informiert zur Beschlussvorlage und Frau Ehelebe gibt weitere Erläuterungen.

 

Herr Siegel weist auf § 4 im Satzungstext hin, wonach die Abwasserbeseitigung bis 2016 gesichert ist. Was wird danach?

Frau Ehelebe erklärt, dass die Satzung des WAHB über den Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht vom 03.12.2012 vorsieht, dass bis Ende 2016 in diesem Fall der Nutzungsberechtigte zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist, und danach neu verhandelt werden muss.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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