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Die Verpflichtung der Stadträte gemäß §§ 32, 33, 34 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt durch Frau Dr. Tschäpe.

39 Stadträte (inklusive Frau Dr. Tschäpe im TOP 6) geben ihre Verpflichtung mit Versprechen und Unterschrift (siehe Liste) ab. Die fehlende Stadträtin, Frau Sylke Mattersberger, muss in der nächsten Stadtratssitzung am 18.09.2014 verpflichtet werden.

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Beschluss
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