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Herr Schmidt erläutert die Beschlussvorlage. Es sei eine Forderung der Kämmerei - auf Grund der Einführung der Doppik - auch die Friedhofsgebühren neu zu berechnen und dabei Kostendeckung anzustreben. Dies habe eine erhebliche Erhöhung der Gebühren zur Folge. Die Satzung gelte dann jeweils für ein Jahr. Inzwischen gebe es aus der SPD-Fraktion wie auch aus Ausschüssen des Stadtrats die Forderung nach einer Überprüfung der neuen Gebührensätze, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Kostenlast der Kommune für die parkähnliche Anlage des Friedhofs. 

 

Herr Prof. Dr. Willingmann (Fraktion SPD/Grüne) sagt, dass es angesichts dieser aktuellen Entwicklung sicher keinen Sinn habe, jetzt noch intensiv auf der Basis der Vorlage zu diskutieren, sondern  hier zunächst die Neuberechnung abzuwarten.

 

Herr Schatz (Fraktion Die Linke) erläutert, dass es nach Auffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises Städten frei stehe, derlei Gebühren zu subventionieren.

 

Herr Mänz (Fraktion CDU) schlägt vor, die Beschlussvorlage bis zur Klärung der Neukalkulation der Gebühren zu vertagen.

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, einstimmig

 

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Beschluss
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