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Volker Friedrich gab Erklärungen zur Friedhofssatzung der Stadt Wernigerode, Vorlage: 007/2014 ab. Für den Ortsteil Benzingerode wäre diese Satzung in Bezug auf die Nutzung der Trauerhalle relevant, da der Friedhof dort von der Kirche betrieben wird. Im Wesentlichen gab es keine großen Veränderungen in der neuen Satzungsvorlage. Dezernent Friedrich verwies auf zwei neue Bestattungsarten, wie zum einen  die Bestattungsform „Im Buchenhain“ und zum anderen „Im Eichenhain“. Die Urnengemeinschaftsgrabstätte „Im Buchenhain“ (UGG-BH) ist eine Urnengemeinschaftsanlage (Grabanlage) für die Beisetzung von Urnen innerhalb einer Waldfläche. Der Bestattungsplatz ist durch eine Namensplakette gekennzeichnet. Ein Nutzungsrecht für die Bestattungsart kann nicht erworben werden. Der Bestattungstermin wird von der Stadt Wernigerode festgelegt. Für die Bestattung und die spätere Pflege der Anlage ist eine einmalige Gebühr zu zahlen.

Die Urnengemeinschaftsgrabstätte „Im Eichenhain“ (UGG-EH) ist ebenfalls eine Urnengemeinschaftsanlage. In dieser können pro Grabstätte 2 Urnenbeisetzungen erfolgen. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist insofern möglich, damit die 2. Urnenbeisetzung unter Berücksichtigung der Einhaltung der Ruhefrist von 20 Jahren erfolgen kann. Die Grabfläche ist mit einer einheitlichen Bepflanzung gestaltet. Das Legen der Schriftplatte pro Urnenbeisetzung (Maße nach Vorgabe) erfolgt bündig in die Rasenfläche. Die anfallenden Kosten für die Schriftplatten sind durch den Nutzungsberechtigten selbst zu tragen.

Diese Art der Bestattungsform ist allerdings sehr kostenintensiv.

Als weiteres erwähnte Herr Friedrich die Abteilungen ohne besondere Gestaltungs- vorschriften. Die Herrichtung dieser Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. Je nach Religion ist hier eine freie Gestaltung möglich.

 

Der Ortschaftsrat stimmte der Friedhofssatzung der Stadt Wernigerode, Vorlage: 007/2014 einstimmig zu.

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Beschluss
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