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Herr Friedrich verwies zu Beginn auf seine Ausführungen im Stadtrat und im Finanzausschuss.

 

Herr Siegel führte aus seiner Sicht in die Vorlage dahingehend ein, dass die bereits im Finanzausschuss von Herrn Schulze vorgebrachte Sichtweise der SPD-Fraktion davon ausgeht, die Einnahmen durch Friedhofsgebühren weniger von den Bestattungsarten beeinflussen zu lassen. Herr Siegel hat für die SPD-Fraktion den in der Anlage beigefügten Text vorbereitet, der auf einen erneuten Prüfauftrag an die Verwaltung hinausläuft. Dabei soll insbesondere die Frage beleuchtet werden, ob von der Prägung des Friedhofes her der Anteil der nicht umlagepflichtigen Kosten erhöht werden kann. Mit der Vorlage der SPD-Fraktion ist ein Vertagungsantrag verbunden.

 

Damit bliebe die Ursprungsvorlage im Geschäftsgang und könnte weiterhin diskutiert werden; parallel dazu könnte nach Einbringung in den Stadtrat der Prüfauftrag der Verwaltung abgearbeitet werden.

 

Nach anfänglicher Diskussion sind sich die Ausschussmitglieder einig, wie von Herrn Siegel vorgeschlagen zu verfahren.

 

Herr Mänz spricht sich für die Vertagung aus, bittet jedoch, insbesondere die Benutzungsgebühren für die Feierhalle in Silstedt im Auge zu behalten und verweist dazu auf seinen gestellten Änderungsantrag.

 

Herr Friedrich weist für den Antragsteller darauf hin, dass der § 1 Abs. 2 ersatzlos zu streichen ist, da mit der vorliegenden Satzung keine Kalkulation mit entsprechender Hochrechnung auf die Folgejahre vorgenommen wurde, weswegen die Kostenkalkulation in jedem Folgejahr gesondert zu prüfen und die Gebühren ggf. anzupassen sind. Herr Siegel stellt abschließend die Vorlage der SPD zur Abstimmung.

 

Diese wird mit 7 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen                            1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.

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Beschluss

Beschluss: 008/2014

 

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