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Herr Siegel weist darauf hin, dass die Friedhofssatzung bereits in der vorherigen Ausschusssitzung beschlussreif vorgelegen hat. Nach nochmaligem Studium schlägt er in § 3 Abs. 3 eine redaktionelle Änderung vor, die wie folgt lautet:

 

„Der Umbettungstermin wird dem jeweiligen Nutzungsberechtigten nach Möglichkeit einen Monat vorher mitgeteilt.“

 

Diese redaktionelle Änderung wird vom Ausschuss einstimmig befürwortet.

 

Eine weitere von Herrn Siegel vorgeschlagene Änderung wurde nach kurzer Diskussion nicht bestätigt.

 

Herr Siegel stellte die Beschlussvorlage 007/2014 zur Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss: 007/2014

 

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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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