Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Herr Nadler stellt die Beschlussvorlage vor. Frau Ehelebe erläutert die Außenbereichssatzung. Es ist die erste derartige Satzung in Wernigerode. Bei der Abgrenzung des Außenbereichs handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Der Geltungsbereich bleibt Außenbereich.

 

Frau Meier stellt fest, dass nur eine Kleinkläranlage ausgewiesen ist. Reicht das? Dies wird noch einmal geprüft.

 

Herr Siegel weist auf den zweiten Absatz im § 4 der Satzung hin. Was passiert mit dem Abwasser ab 01.01.2017? Frau Ehelebe informiert, dass sich auch nach dem 01.01.2017 an der bestehenden Situation voraussichtlich nichts ändern wird. Dies wird jedoch im Rahmen der Trägerbeteiligung nochmals mit dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode abgestimmt.

Herr Siegel fragt nach, in welcher Größenordnung die Ferienwohnungen zu erwarten sind und regt an, ansprechende Ausführungen in die Begründung aufzunehmen. Dem wird gefolgt. Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei Wohnungseinheiten.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

nach oben