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Herr Nadler informiert kurz zur Beschlussvorlage. Herr Thiel vom Ingenieurbüro erläutert die wesentlichen Festsetzungen des B-Planes.

 

Herr Siegel kritisiert eine Formulierung im 2. Absatz der Begründung der Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass nicht der Landkreis festlegt, einen Bebauungsplan aufzustellen, sondern der Stadtrat. Bezüglich der Brücke wird klargestellt, dass es sich um eine innerbetriebliche Fußgänger- und Transportbrücke handelt. Sie stellt eine Verbindung zwischen zwei Betriebsgebäuden über die Martin-Heinrich-Klaproth-Straße her.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

 

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