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Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung dem Stadtrat die Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Wohnpark Schreiberstraße“ berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

  1. Der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 46 „Wohnpark Schreiberstraße“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 i. d. F. v. 16.10.2013 nach §§ 10 und 12 BauGB i. V. m § 6 GO LSA als Satzung beschlossen. Der mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung sind beigefügt.
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Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

und 3

Enthaltungen

 

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