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Frau Fietz erläuterte kurz die Beschlussvorlagen 085/2013 und 086/2013. Eine ausführliche Erläuterung erfolgte bereits im Stadtrat. Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt trat zum 01.08.2013 in Kraft. Damit macht es sich erforderlich die Kostenbeiträge für die Betreuung der Kinder neu fest zu legen. Die Kostenbeiträge werden entsprechend der Betreuungsstunden erhoben, wobei für Mehrkindfamilien geringere Kosten anfallen. Die Ermäßigung für die Mittagsmahlzeit entfällt. Die Stadt Wernigerode trägt 63 % des Defizitanteils. Frau Wetzel informierte, dass die Eltern unterschiedlich auf die neuen Elternbeiträge reagierten. Es gab Zustimmung und Ablehnung.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

einstimmig

 

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