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Frau Trute sagte, dass im § 4 der Entgeltordnung Veränderungen (rot gekennzeichnet) eingearbeitet wurden. Diese sind auch mit den Ortschaftsräten besprochen. Herr Schatz schlug vor, den § 4, Punkt 5 wie folgt zu ergänzen:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, für Vermietung der unter § 1 genannten Räumlichkeiten, für den Einzelfall Sonderregelungen mit Ermäßigungen von 50 bis 100% zu treffen und den Hauptausschuss quartalsweise darüber zu informieren.

 

Der Änderungsantrag wurde mit 6 Ja-Stimmen (einstimmig) empfohlen.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

(einstimmig)

      Herr Weber war noch nicht anwesend

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