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Diese Vorlage wurde ebenfalls von Frau Trute erläutert. Sie sagte, dass durch die neuen Entgelte eine höhere Kostendeckung erreicht werde und Mehreinnahmen von ca. 24.000 € erzielt werden können.

Von Seiten der Ausschussmitglieder kamen Fragen auf, ob z.B. die Kosten für Veranstaltungen des „Gothischen Hauses“ voll umgelegt werden? Was bedeutet in § 5, Abs. 2 private Nutzung? Dies sollte konkretisiert werden. Außerdem sollte es in § 5, Abs. 2 im Wernigeröder Rathaus heißen. Da noch einige Dinge unklar sind, wurde der Antrag auf Vertagung gestellt, damit Frau Trute die Beschlussvorlage überarbeiten kann. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

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Beschluss
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