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Frau Trute stellte die Vorlage vor und erläuterte den Hintergrund, welcher zur Erhöhung der Entgelte geführt hat. Mit der Erhöhung der Entgelte soll eine höhere Kostendeckung bei der Nutzung der kommunalen Räumlichkeiten erreicht werden. Herr Festerling fragte, ob die 150,00 bei einmaliger Nutzung wie bisher gelten. Dies bejahte Frau Trute, jedoch dazu müssen Übergabe und Übernahme terminlich eindeutig geregelt werden. Besonders bei Nutzung des Hausmeistereinsatzes außerhalb der normalen Dienstzeit werden zusätzliche Kosten abgerechnet.

Die Freiwillige Feuerwehr kann das DGH Minsleben als städtische Einrichtung weiterhin kostenfrei nutzen.

Der Schützenverein sollte ebenfalls eine kostenfreie Nutzung erhalten.

Nach kurzer Diskussion der Vorlage gab der Ortschaftsrat folgende Empfehlung für den Stadtrat ab.

 

Für den §2 Nutzungsentgelte , Pkt.7 DGH Minsleben: 4Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen.

Für den §4 Ermäßigungen und Befreiungen Streichung des 2.Absatzes: 6 Ja-Stimmen.

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Beschluss
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