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Frau Lisowski informierte, dass Ende Mai 2013 eine neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung verabschiedet wurde. Zu diesem TOP wurde  Herr Brozio eingeladen, da der  Landkreis Träger der Schulentwicklungsplanung ist.

Gemäß der neuen Verordnung wird die Mindestgröße einer Grundschule von bisher 60 auf 80 Schüler ab dem Schuljahr 2017/18 heraufgesetzt. Das bedeutet, dass Schulen, die diese Mindestgröße nicht aufweisen, geschlossen werden. Der Landkreis hat sich in seiner Stellungnahme vehement dagegen ausgesprochen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Land nur in dünn besiedelten Gebieten, die genau benannt wurden, Ausnahmen zulässt. Dazu zählt der Harz nicht, obwohl im Oberharz die Bevölkerungsdichte unter 70 Einwohner/km² liegt.

Als problematisch wird die Zeitschiene für die neue Schulentwicklungsplanung gesehen. Die Kommunen müssen bereits im Herbst ihre Beschlüsse zu möglichen Schulbezirksveränderungen treffen, da der Kreistag bis zum 31.1.2014 die Planung beschließen muss.

Zusätzlich zur Mindestgröße muss auch eine kritische Beschreibung des Bauzustandes mit Investitionsbedarf erfolgen. Beachtung müssen  auch die Raumgröße (2m² pro Kind) und die Anzahl der Räume (1,5 pro Klasse) finden.

In Wernigerode erreichen alle Grundschulen, bis auf die Grundschule Silstedt, die geforderte Mindestgröße. Die Mindestgröße könnte durch Erweiterung des Schulbezirkes um Reddeber erreicht werden. Dazu wird es Gespräche geben. Ortsbürgermeister  Karl-Heinz Mänz kündigte an, unverzüglich eine Sondersitzung des Ortschaftsrates einzuberufen.

In der nächsten Sitzung wird es eine Information dazu geben.

Der Niederschrift liegen in der Anlage 2 die Zahlen zur Entwicklung der Schülerzahlen in Wernigerode bei.

 

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Beschluss
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