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Der Entwurf der Tageseinrichtungsbenutzungs- und Kostenbeitragssatzung wird an die Ausschussmitglieder verteilt. Es wird kurz auf die Änderungen hingewiesen.

 

Herr Heinrich informiert, dass die zurzeit gültige Tageseinrichtungsgebührensatzung für eine Laufzeit von 3 Jahren beschlossen wurde. Diese Zeit läuft im Juni 2013 aus.

 

Die vorliegenden Änderungen (Entwurf) der dann ab 01.08.2013 benannten „Kostenbeiträge“ sind zum 01.01.2014 zu überarbeiten. Das Gesetz sieht in § 13 Abs. 4 eine Entlastung für Mehrkindfamilien vor. Nach Ermittlung eines realistischen Kostenbeitrages muss im Herbst dieses Jahres erneut über die dann gültigen Kostenbeiträge ab 01.01.2014 diskutiert werden.

 

Es werden einzelne Fragen beantwortet. Im nächsten Ausschuss wird über den Entwurf der Satzungen beraten.

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Beschluss
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