Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Frau Fietz informiert über das neue Kinderförderungsgesetz:

-          Rechtsanspruch für alle Kinder (0 – 14 Jahre) ganztags ab 01.08.2013

-          ermäßigte Kostenbeiträge für die Eltern (Ermäßigung für Familien mit mehr als einem betreuten Kind in einer Kindertageseinrichtung zum 01.01.2014)

-          Leistungsverpflichtung des Landkreises ab 01.08.2013

-          Landkreis schließt Vereinbarungen mit Trägern bis 01.01.2015 ab

-          Ministerium gibt Rahmenvertrag vor

-          Betreuungszeiten entsprechend Bedarf

-          Zahlung der Restbetriebs- und Personalkosten an freie Träger durch die Stadt Wernigerode

 

Frau Brandt benennt die Nutzung der Möglichkeit einer Stellungnahme an den Städte- und Gemeindebund zu prüfen.

Reduzieren
Beschluss
Reduzieren
nach oben