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Herr Schulze fragt nach, warum diese Vorlage nicht im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss und im Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales beraten worden ist. Er fragt nach, ob der Betrag von 65.400 € noch einmal überprüft werden sollte, wenn ja, plädiert er für die Verweisung der Vorlage.

 

Herr Dorff erläutert, dass die Forderungen des freien Trägers aus vorvergangenen Jahren resultieren und gerichtlich geprüft wurden. Dabei konnte der geforderte sechsstellige Betrag deutlich nach unten korrigiert werden. Da die Stadt die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung in den neueren Bescheiden berücksichtigt, sind keine größeren Nachzahlungen zukünftig zu erwarten.

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 65.400,00 € für die Haushaltsstelle 46401.7180 für die Betriebskostenerstattung an freie Träger von Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes LSA im Haushaltsjahr 2012

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimmen

4

Enthaltungen

 

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