Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Vorlage zur nächsten Ausschusssitzung vertagt.

 

Herr Dorff informiert, dass die Anlage 3 der Vorlage im Bau- und Umweltausschuss nicht vollständig vorlag. Somit konnte die Vorlage nicht beraten und dem Stadtrat keine Empfehlung gegeben werden. Damit aber eine frühzeitige Beteiligung der Bürger erfolgen kann schlägt der Einreicher vor, im Beschlussvorschlag unter Punkt 1 und Punkt 2 jeweils Folgendes zu streichen: gebilligt und. Das hat zur Folge, dass nur ausgelegt wird, die Billigung, d.h. die Gutheißung durch den Stadtrat, heute nicht beschlossen wird. Allerdings wird darum gebeten, dass sich der Stadtrat weiter mit dem Bebauungsplan auseinandersetzt und sich konstruktiv einbringt.

 

Somit lautet der Beschluss wie folgt:

Reduzieren
Beschluss

Beschluss

1.       Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“ in der Fassung vom 21.09.2012 wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

2.       Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschrift in der Fassung vom 21.09.2012 wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.       Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

                

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

nach oben