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Diese Beschlussvorlage wurde von Frau Fietz vorgestellt. Für die Erstattung der Betriebskosten an Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft werden 222.600 € mehr benötigt. Diese Mittel sind für Nachzahlungen aus 2011, für die Lebenshilfe und den Waldorfkindergarten bestimmt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen aus Landeszuweisungen und der Gewinnabführung durch die Stadtwerke.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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