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Herr Eichler informierte zur Beschlussvorlage der Umlagesatzung zur Gewässerunterhaltung der Verbände „Ilse/Holtemme“ und „Großer Graben“. Schierke gehört zum Verband „Ilse/Holtemme“. Für Gewässer 2. Ordnung sind Umlagebeiträge durch die Schierker Bürger zu erbringen, allerdings erst ab einer Höhe von 5 Euro pro Jahr. Zu den Gewässern 2. Ordnung gehören kleinere Bäche und Rinnsale, nicht aber die Bode, diese ist ein Gewässer 1.Ordnung und wird durch den Landkreis unterhalten. Die Umlagegebühr ist jährlich zu entrichten. Die Gebühr soll rückwirkend ab 2010 erhoben werden.

 

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Beschluss

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme und „Großer Graben“.

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja einstimmig

 

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