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Die Niederschrift vom 14.12.2011 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.

 

Frau Wetzel bittet die Verwaltung, dass unter zukünftigen Einladungen zum Sozialausschuss steht: „Sollten Sie verhindert sein an der Ausschusssitzung teilzunehmen, bitten wir Ihren Vertreter zu unterrichten und ihm die Unterlagen zu übergeben.“

 

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Beschluss
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