Hauptausschuss - 10.10.2024
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||
Ö 6 | 063/2024 | |||||||||||||||
Ö 7 | 106/2024 | |||||||||||||||
Ö 8 | 100/2024 | |||||||||||||||
VORLAGE Gemäß §5 Abs.2 der Hauptsatzung wird ein zeitweilig bestehender Ausschuss "Personalausschuss" als beratender Ausschuss gebildet. Stimmberechtigt sind neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden weitere 9 Mitglieder der Fraktionen des Stadtrats (gemäß der Sitzverteilung wie bei den bereits bestehenden Ausschüssen).
Die Aufgabe des zeitweiligen Ausschusses besteht darin, die Verwaltung bei der optimalen Umsetzung der am 5. September im Stadtrat beschlossenen BV 030/2024 (frei werdende Personalstellen in der Stadtverwaltung erhalten ab sofort einen KW-Vermerk) zu begleiten.
10.10.2024 - Hauptausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
17.10.2024 - Stadtrat Wernigerode Ö 23 - ungeändert beschlossen Beschluss Gemäß §5 Abs.2 der Hauptsatzung wird ein zeitweilig bestehender Ausschuss "Personalausschuss" als beratender Ausschuss gebildet. Stimmberechtigt sind neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden weitere 9 Mitglieder der Fraktionen des Stadtrats (gemäß der Sitzverteilung wie bei den bereits bestehenden Ausschüssen).
Die Aufgabe des zeitweiligen Ausschusses besteht darin, die Verwaltung bei der optimalen Umsetzung der am 5. September im Stadtrat beschlossenen BV 030/2024 (frei werdende Personalstellen in der Stadtverwaltung erhalten ab sofort einen KW-Vermerk) zu begleiten.
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Ö 9 | ||||||||||||||||
Ö 10 | ||||||||||||||||
N 11 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - vom 29.08.2024 |
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N 12 | Informationen und Anfragen |
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N 13 | Vorbereitung der Stadtratssitzung am 17.10.2024 - nichtöffentlicher Teil- |
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N 14 | Personalangelegenheit |
071/2024 | ||||||||||||||
N 15 | Personalangelegenheit |
074/2024 |