Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 25.01.2024
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 066/2023 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 067/2023 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | 088/2023 | ||||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Erheben von Kostenbeiträgen und für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Wernigerode (Kostenbeitragssatzung)
18.01.2024 - Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Ö 7 - zur Kenntnis genommen Beschluss 088/2023
25.01.2024 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 7 - geändert beschlossen
15.02.2024 - Stadtrat Wernigerode Ö 16 - geändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister dem Stadtrat ein Struktur‐ und Organisationskonzept zur nachhaltigen Reduzierung der Kostensteigerung im Bereich der Kindertagesstätten vorzulegen.
Der Stadtrat beschließt in der Satzung über das Erheben von Kostenbeiträgen und für die Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Wernigerode (Kostenbeitragssatzung) folgende Gebühren. Die Gebühren sollen für den Bereich der Krippe und dem Kindergarten im Jahr 2024 und 2025 um jährlich 15 Euro steigen.
Für das Jahr 2024:
Für das Jahr 2025:
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Ö 8 | |||||||||||||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |