Hauptausschuss - 02.02.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | 084/2022 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 093/2022 | |||||||||||||||||
VORLAGE Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat den Jahresabschluss 2019 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.
26.01.2023 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
02.02.2023 - Hauptausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die Beschlussfassung. 16.02.2023 - Stadtrat Wernigerode Ö 10 - ungeändert beschlossen Beschluss Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat den Jahresabschluss 2019 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.
|
||||||||||||||||||
Ö 8 | 005/2023 | |||||||||||||||||
Ö 9 | ||||||||||||||||||
Ö 10 | ||||||||||||||||||
N 11 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - vom 01.12.2022 |
|||||||||||||||||
N 12 | Informationen und Anfragen |
|||||||||||||||||
N 13 | Vorbereitung der Stadtratssitzung am 16.02.2023 - nichtöffentlicher Teil- |
|||||||||||||||||
N 14 | Eintragung ins Ehrenbuch des Sports |
007/2023 | ||||||||||||||||
N 15 | Personalkonzeption 2019-2024; Aufgabenkritik |