Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 28.04.2022
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 032/2022 | ||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung die Änderungen zur Haushaltssatzung 2022 (inkl. finanzieller Auswirkungen im Finanzplan) und der kommunalaufsichtlichen Entscheidung des Landkreises Harz vom 15.03.2022 beizutreten.
28.04.2022 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen
05.05.2022 - Hauptausschuss Ö 6 -
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich die Beschlussfassung. 12.05.2022 - Stadtrat Wernigerode Ö 11 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung die Änderungen zur Haushaltssatzung 2022 (inkl. finanzieller Auswirkungen im Finanzplan) und der kommunalaufsichtlichen Entscheidung des Landkreises Harz vom 15.03.2022 beizutreten.
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Ö 6 | 031/2022 | ||||||||||||||||||||||
Ö 7 | |||||||||||||||||||||||
N 8 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |