Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 14.10.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||
Ö 5 | 040/2021 | |||||||||||||||
Ö 6 | 089/2021 | |||||||||||||||
VORLAGE Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2018 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.
14.10.2021 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
04.11.2021 - Stadtrat Wernigerode Ö 8 - ungeändert beschlossen Beschluss Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2018 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.
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Ö 7 | 065/2021 | |||||||||||||||
Ö 8 | 093/2021 | |||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |