Ortschaftsrat Minsleben - 07.05.2019
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 | Abstimmung der Tagesordnung |
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Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift vom 19.03.2019 - öffentlicher Teil - |
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Ö 4 | Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 | Informationen und Anfragen |
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Ö 6 | Antrag zur Unterstützung der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt und damit auch in der Stadt Wernigerode und ihren Ortsteilen |
031/2019 | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten der Sportstätten der Stadt Wernigerode |
037/2019 | |||||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Wernigeröder Sportvereine und anderer regelmäßiger Nutzer an den Bewirtschaftungskosten der Sportstätten für die unentgeltliche Bereitstellung von Nutzungszeiten im Trainings-, Wettkampf- und Punktspielbetrieb wie folgt:
Kinder bis 18 Jahre frei Erwachsene10,00 € / Jahr
Die Berechnung pro Jahr/pro Kopf erfolgt anhand der gemeldeten Mitgliederzahlen der Sportvereine beim Kreissportbund Harz oder der anderen regelmäßigen Nutzer.
Der Beitrag wird auch von den Sportvereinen erhoben, die durch die Stadt Wernigerode für die Unterhaltung ihrer Sportstätten bezuschusst werden.
28.03.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 15 - zur Kenntnis genommen
Verweisung angenommen. 15.04.2019 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Ö 8 - ungeändert beschlossen Beschluss 037/2019
17.04.2019 - Ortschaftsrat Reddeber Ö 7 - 17.04.2019 - Ortschaftsrat Silstedt Ö 6 - 06.05.2019 - Ortschaftsrat Schierke Ö 7 - Beschluss Nr.: 037/2019
07.05.2019 - Ortschaftsrat Benzingerode Ö 6 - 16.05.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 11 - geändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Wernigeröder Sportvereine und anderer regelmäßiger Nutzer an den Bewirtschaftungskosten der Sportstätten für die unentgeltliche Bereitstellung von Nutzungszeiten im Trainings-, Wettkampf- und Punktspielbetrieb wie folgt:
Vereinsmitglieder bis 18 Jahre frei Erwachsene10,00 € / Jahr
Die Berechnung pro Jahr/pro Kopf erfolgt anhand der gemeldeten Mitgliederzahlen der Sportvereine beim Kreissportbund Harz oder der anderen regelmäßigen Nutzer.
Der Beitrag wird auch von den Sportvereinen erhoben, die durch die Stadt Wernigerode für die Unterhaltung ihrer Sportstätten bezuschusst werden.
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N 8 | Genehmigung Niederschrift vom 19.03.2019 - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |