Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 11.04.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||
Ö 5 | 033/2019 | |||||||||||
Ö 6 | 034/2019 | |||||||||||
Ö 7 | 029/2019 | |||||||||||
VORLAGE
Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2014 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
11.04.2019 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
16.05.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 7 - ungeändert beschlossen Beschluss Gemäß § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2014 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
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N 8 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |