Bau- und Umweltausschuss - 03.09.2018
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||
Ö 6 | 094/2018 | |||||||||||||
Ö 7 | 083/2018 | |||||||||||||
Ö 8 | 090/2018 | |||||||||||||
Ö 9 | 096/2018 | |||||||||||||
Ö 10 | 097/2018 | |||||||||||||
VORLAGE 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen im Neuaufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Die gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 09.08.2018 als Satzung beschlossen. Die Begründung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt. 03.09.2018 - Bau- und Umweltausschuss Ö 10 - ungeändert beschlossen
27.09.2018 - Stadtrat Wernigerode Ö 19 - ungeändert beschlossen Beschluss 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die in Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen im Neuaufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Die gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführte Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 "Villa Uhlenhorst" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 KVG LSA i. d. F. v. 09.08.2018 als Satzung beschlossen. Die Begründung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung sind gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt.
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Ö 11 | 098/2018 | |||||||||||||
Ö 12 | 093/2018 | |||||||||||||
N 13 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 14 | Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ |
101/2018 | ||||||||||||
N 15 | Informationen und Anfragen |