Ortschaftsrat Minsleben - 28.11.2017
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Ö 4 | 065/2017 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE
Der Stadtrat beschließt die Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Nutzung von Straßen, Grünanlagen, Einrichtungen und Gewässern, Verkehrsbehinderungen und – gefährdungen, offenen Feuer im Freien, das Abbrennen von Pyrotechnik, Böller- und Salutschießen, ruhestörenden Lärm, öffentliche Musikveranstaltungen, den Umgang mit Tieren, das Betreten von Eisflächen sowie mangelhafte Hausnummerierung in der Stadt Wernigerode (Gefahrenabwehrverordnung).
09.11.2017 - Stadtrat Wernigerode Ö 13 - zur Kenntnis genommen
Verweisung angenommen. 21.11.2017 - Ordnungsausschuss Ö 6 - geändert beschlossen
Die Beschlussvorlage wird dem Stadtrat mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen. 21.11.2017 - Ortschaftsrat Benzingerode Ö 5 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 065/2017
22.11.2017 - Ortschaftsrat Reddeber Ö 4 - 27.11.2017 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Ö 9 - ungeändert beschlossen
28.11.2017 - Ortschaftsrat Minsleben Ö 4 - 29.11.2017 - Hauptausschuss Ö 6 - geändert beschlossen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung in Form der übernommenen Änderungen.
29.11.2017 - Ortschaftsrat Silstedt Ö 4 - 04.12.2017 - Ortschaftsrat Schierke Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss Nr. 065/2017
07.12.2017 - Stadtrat Wernigerode Ö 9 - geändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat beschließt die Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Nutzung von Straßen, Grünanlagen, Einrichtungen und Gewässern, Verkehrsbehinderungen und – gefährdungen, offenen Feuer im Freien, das Abbrennen von Pyrotechnik, Böller- und Salutschießen, ruhestörenden Lärm, öffentliche Musikveranstaltungen, den Umgang mit Tieren, das Betreten von Eisflächen sowie mangelhafte Hausnummerierung in der Stadt Wernigerode (Gefahrenabwehrverordnung).
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Ö 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 9 | Genehmigung Niederschrift vom 24.10.2017 - nichtöffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |