Stadtrat Wernigerode - 17.09.2015
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 056/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | 063/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | 069/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | 054/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | 068/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | 047/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | 042/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | 064/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE Die Stadt Wernigerode verpflichtet sich, bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen in Gebäuden, die sich in ihrem Eigentum und nicht unter die „Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung“ fallen, eine Versorgung mit Fernwärme vorzunehmen, so dies aus Sicht des Versorgungsunternehmens technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Stadt soll mit einem Selbstbekenntnis zur Fernwärmeversorgung kommunaler Gebäude ihrer Vorbildrolle bei der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen gerecht werden und bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen eine Fernwärmeversorgung präferieren.
17.09.2015 - Stadtrat Wernigerode Ö 16 - zur Kenntnis genommen
Verweisung angenommen. 05.10.2015 - Bau- und Umweltausschuss Ö 6 - zur Kenntnis genommen 28.10.2015 - Hauptausschuss Ö 9 - zur Kenntnis genommen
Damit ist die Vorlage vertagt. 16.11.2015 - Bau- und Umweltausschuss Ö 11 -
24.11.2015 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 064/2015
10.12.2015 - Stadtrat Wernigerode Ö 20 - ungeändert beschlossen Beschluss Die Stadt Wernigerode verpflichtet sich, bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen in Gebäuden, die sich in ihrem Eigentum befinden und nicht unter die „Satzung der Stadt Wernigerode über den Anschluss von Grundstücken an die Fernwärmeversorgung“ fallen, eine Versorgung mit Fernwärme vorzunehmen, so dies aus Sicht des Versorgungsunternehmens technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Stadt soll mit einem Selbstbekenntnis zur Fernwärmeversorgung kommunaler Gebäude ihrer Vorbildrolle bei der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen gerecht werden und bei Ersatzinvestitionen in Heizungsanlagen eine Fernwärmeversorgung präferieren.
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Ö 17 | 107/2014 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | 059/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | 060/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | 065/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 | 058/2015 | ||||||||||||||||||||||||||||||
N 22 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - vom 02.07.2015 |
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N 23 | Informationen und Anfragen |
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N 24 | Dienstaufsichtsbeschwerde |
061/2015 | |||||||||||||||||||||||||||||
N 25 | Kreditaufnahme |
066/2015 |