Kulturausschuss - 15.09.2014
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 9 | 066/2014 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE 1. Der Stadtrat beschließt, die Grundschule Harzblick, Grundschule „August Hermann Francke“ und die Kindertagesstätte Harzblick im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie den dazugehörigen Sportstätten und Außenanlagen (STARK III) innerhalb der Förderperiode 2014 – 2020 zu sanieren.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, fristgerecht den konkreten Bedarf bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt anzumelden.
3. Vorbehaltlich einer bestätigten Förderung werden die Eigenmittel in den entsprechenden Haushaltsplänen bereitgestellt.
13.08.2014 - Stadtrat Wernigerode Ö 9 - zur Kenntnis genommen
Verweisung angenommen. 01.09.2014 - Bau- und Umweltausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
04.09.2014 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
11.09.2014 - Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Ö 7 - ungeändert beschlossen
15.09.2014 - Kulturausschuss Ö 9 - ungeändert beschlossen
18.09.2014 - Stadtrat Wernigerode Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 066/2014 Beschluss 1. Der Stadtrat beschließt, den Komplex der Grundschule Harzblick, Grundschule „August Hermann Francke“ und die Kindertagesstätte Harzblick im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung und zur Verbesserung der IT-Ausstattung von Kindertagesstätten und Schulen sowie den dazugehörigen Sportstätten und Außenanlagen (STARK III) innerhalb der Förderperiode 2014 – 2020 zu sanieren.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, fristgerecht den konkreten Bedarf bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt anzumelden.
3. Vorbehaltlich einer bestätigten Förderung werden die Eigenmittel in den entsprechenden Haushaltsplänen bereitgestellt.
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Ö 10 | 077/2014 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | 079/2014 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 15 | Informationen und Anfragen |