Bau- und Umweltausschuss - 08.04.2013
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 027/2013 | ||||||||||||||||||||||
VORLAGE 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen entsprechend der Anlage 1 für den 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.03.2013 wird gebilligt und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Dabei wird bestimmt, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
08.04.2013 - Bau- und Umweltausschuss Ö 6 - zur Kenntnis genommen
24.04.2013 - Ortschaftsrat Schierke Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss: 027/2013
25.04.2013 - Stadtrat Wernigerode Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 027/2013 Beschluss 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen entsprechend der Anlage 1 für den 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
2. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.03.2013 wird gebilligt und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung für 3 Wochen bestimmt.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Dabei wird bestimmt, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
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Ö 7 | 028/2013 | ||||||||||||||||||||||
N 8 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |