Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 22.11.2012
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||
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Ö 1 | |||||||||||||
Ö 2 | |||||||||||||
Ö 3 | |||||||||||||
Ö 4 | |||||||||||||
Ö 5 | 081/2012 | ||||||||||||
Ö 6 | 083/2012 | ||||||||||||
VORLAGE Gemäß § 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2011 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.
22.11.2012 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
06.12.2012 - Stadtrat Wernigerode Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 083/2012 Beschluss Gemäß § 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2011 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.
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Ö 7 | 087/2012 | ||||||||||||
Ö 8 | |||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |