Bau- und Umweltausschuss - 16.07.2012
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 028/2012 | |||||||||||||||||||||
Ö 7 | 036/2012 | |||||||||||||||||||||
Ö 8 | 037/2012 | |||||||||||||||||||||
VORLAGE 1. Für den im Vorentwurf vom 31.05.2012 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit dem Nutzungsziel Sondergebiet Parkhaus aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
3. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
4. Der Stadtrat beschließt, das Verfahren für die Herauslösung einer Teilfläche von ca. 1,7 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ einzuleiten. Grundlage ist der vorliegende Vorentwurf i. d. F. vom 31.05.2012.
16.07.2012 - Bau- und Umweltausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
18.07.2012 - Ortschaftsrat Schierke Ö 6 -
19.07.2012 - Stadtrat Wernigerode Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 037/2012 Beschluss 1. Für den im Vorentwurf vom 31.05.2012 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit dem Nutzungsziel Sondergebiet Parkhaus aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
3. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
4. Der Stadtrat beschließt, das Verfahren für die Herauslösung einer Teilfläche von ca. 1,7 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ einzuleiten. Grundlage ist der vorliegende Vorentwurf i. d. F. vom 31.05.2012.
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Ö 9 | 039/2012 | |||||||||||||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 11 | Gewährung von Städtebaufördermitteln |
048/2012 | ||||||||||||||||||||
N 12 | Informationen und Anfragen |