Bau- und Umweltausschuss - 19.03.2012
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | 009/2012 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 011/2012 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 013/2012 | |||||||||||||||||
VORLAGE
1. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 39 Wohngebiet „Unterm Lustgarten“ in der Fassung vom 23.02.2012 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschrift i. d. F. vom 23.02.2012 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
19.03.2012 - Bau- und Umweltausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
Herr Sternitzke verlässt um 18:35 Uhr die Sitzung.
Frau Mattersberger verlässt um 18:45 die Sitzung.
22.03.2012 - Stadtrat Wernigerode Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 013/2012 Beschluss
1. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 39 Wohngebiet „Unterm Lustgarten“ in der Fassung vom 23.02.2012 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschrift i. d. F. vom 23.02.2012 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.
|
||||||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - |
|||||||||||||||||
N 10 | Informationen und Anfragen |