Bau- und Umweltausschuss - 19.03.2012
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | ||||||||||||||||||
Ö 6 | 009/2012 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 011/2012 | |||||||||||||||||
VORLAGE 1. Für den im Vorentwurf vom 15.02.2012 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit dem Nutzungsziel Allgemeines Wohngebiet aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
19.03.2012 - Bau- und Umweltausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
22.03.2012 - Stadtrat Wernigerode Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 011/2012 Beschluss 1. Für den im Vorentwurf vom 15.02.2012 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit dem Nutzungsziel Allgemeines Wohngebiet aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
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Ö 8 | 013/2012 | |||||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |