Vorlage - 006/2023
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Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wernigerode
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
| X |
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| W2. Leben und arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln | X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern | X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren | X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Begründung:
Im 2014 vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzept der Stadt Wernigerode, hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, die Kohlendioxidemissionen bis 2030 um 20% zu senken. Für das Bilanzjahr 2019 ist stattdessen eine Steigerung der Emissionen zu verzeichnen. In Zeiten von Klimakrise und Energieknappheit ist es geboten, alle unnötigen Emissionen durch fossile Energieträger zu vermeiden. Die Stadt sollte dazu auch ihr Satzungsrecht umfänglich ausschöpfen. Mit dem Verbot von Heizstrahlern durch die Wernigeröder Tourismus GmbH für den vergangenen Weihnachtsmarkt wurden richtige Maßnahmen getroffen. Dem Besucherstrom hat diese Maßnahme nicht geschadet. Die öffentliche Akzeptanz ist vorhanden. Die Begründung, mit der die jetzt erneut vorgeschlagene Regelung 2015 aus dem Entwurf des Satzungstextes gestrichen wurde, ist nicht mehr akzeptabel.
gez. Siegel
Stadtrat
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | 1. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsatzung (47 KB) |