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Vorlage - 090/2022  

Betreff: Beschluss über die Übertragung (Einlage) der Beteiligung an der Stadtwerke Wernigerode GmbH von der Stadt Wernigerode in den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art Kindertagesstätten der Stadt Wernigerode.
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Leo
Frau Leo
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Allen, Michelle
Beratungsfolge:
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
17.11.2022 
08. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
01.12.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
08.12.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Übertragung der Beteiligung der Stadt Wernigerode (100 % des Stammkapitals) an der Stadtwerke Wernigerode GmbH zum 01.01.2023 in den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art Kindertagestätten.

           


 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:      5.3.5.01.4651000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

676.000 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

x

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

x

 

              


Begründung:

Die Stadt Wernigerode (Stadt) ist zu 100 % an der Stadtwerke Wernigerode GmbH (Stadtwerke) beteiligt. Die zukünftigen Gewinnausschüttungen der Stadtwerke sind jährlich mit (3.600.000,00 €) netto im Haushalt veranschlagt worden. Wie vom Finanzamt Quedlinburg mit verbindlicher Auskunft vom 02.08.2022 schriftlich bestätigt wurde, wird bei einer Einlage dieser Stadtwerke-Beteiligung in den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art (BgA) Kindertagesstätten der Stadt Wernigerode zukünftig die von den Stadtwerken an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag von 676.000,00 € vollständig erstattet bzw. erfolgt die Gewinnausschüttung der Stadtwerke GmbH brutto.

Da die Einlage der Stadtwerke Beteiligung allein auf der steuerlichen Ebene des Gesellschafters der Stadt Wernigerode zu Veränderungen führt, ist in den Gremien der Stadtwerke zu dieser steuerlichen Venderung kein Beschluss zu fassen.             


 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister