Vorlage - 085/2022
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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Buchungsstelle 6.1.1.01.4691000 Gewerbesteuerumlage in Höhe von 204.300 € für die Vorauszahlung der Gewerbesteuerumlage für das IV. Quartal 2022.
Art der Aufgabe:
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| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
Aufwendung:
6.1.1.01.5341000 Gewerbesteuerumlage Mehrbedarf 204.300 EUR
Geplante Deckung
6.1.1.01.4691000 Sonstige Finanzerträge Mehrerträge 150.000 EUR
6.1.1.01.5592000 Verzinsung von Steuererstattungen Minderaufwendungen 24.300 EUR
6.1.2.01.5517302 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute Minderaufwendungen 20.000 EUR
6.1.2.01.5517303 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute Minderaufwendungen 10.000 EUR
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
X | Gesamtausgaben* in Höhe von: | 204.300 EUR |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
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| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Begründung:
Für das IV. Quartal 2022 muss nach § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Abschlagszahlung auf die Schlussabrechnung in Höhe der für das III. Quartal 2022 geleisteten Abschlagszahlung geleistet werden. Obwohl für das IV. Quartal 2022 Zahlungseingänge nicht in der Höhe der für das III. Quartal 2022 erwartet werden, kann eine Anpassung der Abschlagszahlung der Gewerbesteuerumlage des IV. Quartals aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht erfolgen.
Die vorgeschriebene Abschlagszahlung in Höhe von 408.494 € kann durch den regulären Haushaltsansatz der Buchungsstelle der Gewerbesteuerumlage 6.1.1.01.5341000 nicht gedeckt werden. Damit werden zusätzliche Mittel in Höhe von 204.300 € benötigt, welche über die Buchungsstelle 6.1.1.01.4691000 Sonstige Finanzerträge über erzielte Mehrerträge in Höhe von 150.000 €, die Buchungsstelle 6.1.1.01.5592000 Verzinsung von Steuererstattungen durch Minderaufwendungen in Höhe von 24.300 € sowie Minderaufwendungen auf der Buchungsstelle 6.1.2.01.5517302 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von 20.000 € und auf der Buchungsstelle 6.1.2.01.5517303 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von 10.000 € gedeckt werden können.
Kascha
Oberbürgermeister