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Vorlage - 073/2022  

Betreff: Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Herr Dorff
Oberbürgermeister
Federführend:Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Piechullik, Nadja
Beratungsfolge:
Stadtrat Wernigerode Vorberatung
20.10.2022 
06. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode zur Kenntnis genommen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
08.11.2022 
06. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ordnungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Reddeber Vorberatung
23.11.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Reddeber    
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
17.11.2022 
08. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Benzingerode Vorberatung
15.11.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode    
Ortschaftsrat Silstedt Vorberatung
22.11.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Silstedt    
Ortschaftsrat Schierke Vorberatung
09.11.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Minsleben Vorberatung
06.12.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Minsleben    
Hauptausschuss Vorberatung
01.12.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
08.12.2022 
07. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wernigerode (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Variante ____

                                     


 

Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:  Ja

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:  5.4.5.01. Straßenreinigung/ Winterdienst

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

Variante 1: 530.851,90 EUR

Variante 2: 507.815,83 EUR

Variante 3: 496.297,79 EUR

 

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

Variante 1: 707.802,53 EUR

Variante 2: 677.087,77 EUR

Variante 3: 661.730,39 EUR

 

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

X

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

X

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                      


Begründung:

 

1. Allgemeines

Die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren und die Satzung zur Festsetzung der Gebühren werden nun in einer Straßenreinigungsgebührensatzung zusammengefasst. Das Straßenverzeichnis wurde an die aktuellen Gegebenheiten mit Stand 31.12.2022 angepasst. Alle reinigungsfähigen Straßen sind aufgenommen und einer Reinigungsklasse zugeordnet. Das Straßenverzeichnis wird Anlage zur Gebührensatzung.

 

Die letzte Anpassung der Gebührensätze und damit auch der Kosten erfolgte im Jahr 2002. Aufgrund der Eingemeindung des Ortsteils Schierke wurde die Satzung um eine Reinigungsklasse (RK 5) ergänzt, eine Änderung der Gebühren erfolgte zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht. Von daher war es zwingend notwendig, eine Gebührenabrechnung zu erstellen und auf Basis dieser und unter Berücksichtigung steigender Inflation eine neue Drei-Jahres-Kalkulation (2023-2025) zu erarbeiten.

 

Dem Stadtrat werden mit dieser Beschlussvorlage drei Varianten zur zukünftigen Gestaltung der Straßenreinigungsleistung vorgeschlagen, die sich unterschiedlich in der Kalkulation auswirken.

 

2. Änderungen

Durch die Eingemeindung des Ortsteils Schierke im Jahr 2009 wurden die Reinigungsklassen um eine weitere ergänzt. Da sich diese inhaltlich nicht von der Reinigungsklasse 4 unterscheidet, war ein erster Schritt, diese beiden Reinigungsklassen zusammenzuführen.

 

Bei den Reinigungsklassen 1-3 sind keine Änderungen der Reinigungszyklen geplant. Eine Absenkung des Standards in diesen touristisch geprägten bzw. vom Durchgangsverkehr betroffenen Straßen wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen. Dieses hätte zudem folgende Auswirkungen auf den festgelegten Tourenplan:

 

  • zusätzliche Leerfahrten, die zu einem unproduktiven Einsatz der Technik führen,
  • eine umfassende Umarbeitung des bestehenden und seit nunmehr 20 Jahren erprobten Tourenplans,
  • Fixkosten für die drei vorhandenen Maschinen würden bleiben, da aufgrund der verschiedenen Einsatzgebiete und Oberflächen mehrere Maschinenvarianten vorgehalten werden müssen,
  • Wegfall sämtlicher Sperrzeitenbeschilderung, was wiederum in der Folge keine ordentliche Straßenreinigung ermöglicht, da Gossenbereiche und Parktaschen zugeparkt sind,
  • zusätzlicher Aufwand für Sonderreinigungen mit temporärer Beschilderung, die wiederum nicht in der Kalkulation berücksichtigt werden dürfen,
  • die Reinigungszeiten würden sich aufgrund des höheren Verschmutzungsgrades verlängern,

 

Der Berechnung wurde eine Inflation von 4% für die Jahre 2023-2025 für die Sachkosten zugrunde gelegt. Die Varianten bauen aufeinander auf, so dass in Variante III alle Änderungen aus Variante I + II enthalten sind.

 

Variante I

Reinigungszyklen 1-4 bzw. Leistungsstandards bleiben unverändert bestehen. Die zu reinigenden Meter und die Kalkulation wurden aktualisiert.

 

Kosten der Straßenreinigung:

707.802,53 €

davon umlagefähige Kosten:

530.851,90 €

Anteil der Stadt:

176.950,63 €

 

In dieser Variante wären pro Jahr 12.715.378 laufende Straßenmeter zu reinigen. Die Kosten pro lfd. Meter betragen 0,0557 €. Diese Variante weist damit die geringsten Kosten pro zu reinigenden Meter aus, hrt aber auch zu den höchsten Kosten für den Haushalt der Stadt und dementsprechend auch zur höheren Gebühren für die Eigentümer.

 

Gebührenhöhe:

 

Reinigungsklasse

 

Kosten Straßenreinigung/Jahr

aktuelle Gebühr

Kostendeckung

aktuelle Gebühr

Gebühr bei neuer Satzung (75% KDG)

Abweichung

 

 

EUR/m

EUR/m

%

EUR/m

EUR/m

Reinigungsklasse 1

14,47

9,21

63,64

10,85

1,64

Reinigungsklasse 2

5,79

3,68

63,57

4,34

0,66

Reinigungsklasse 3

2,89

1,84

63,57

2,17

0,33

Reinigungsklasse 4

1,45

0,92

63,57

1,09

0,17

 

r ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bedeutet dies eine jährliche Erhöhung von:

 

 

 

Variante II

Die Reinigungsklassen 1-3 bleiben unverändert. Das Intervall der Reinigungsklasse 4 wird von 26- auf 12-mal jährlich gesenkt.

 

Kosten der Reinigung:

677.087,77 €

davon umlagefähige Kosten:

507.815,83 €

Anteil der Stadt:

169.271,94 €

 

In dieser Variante erfolgt durch die geringere Reinigungsleistung eine dementsprechende Verringerung der laufenden Straßenmeter von 12.715.378 auf 11.653.464 (- 1.061.914 m). Die Kosten pro lfd. Meter betragen dann 0,0581 € statt 0,0557 € ggü. der Variante I. Die Kosten pro lfd. Meter steigen, da

 

  • die Fixkosten für Kehrmaschinen bleiben,
  • die Mehrfahrten zu Spitzenzeiten zunehmen werden (erhöhte Verschmutzung Frühjahr/ Herbst und zur Erntezeit) und sich dadurch der Reinigungsaufwand erhöht,
  • die Einsparungen von Personalkosten nur theoretisch sind (erhöhter Aufwand an Sonder- und Handreinigung)

 

Gebührenhöhe:

 

Reinigungsklasse

Kosten Straßenreinigung/Jahr

 EUR/m

aktuelle Gebühr

Kostendeckung

aktuelle Gebühr

Gebühr bei neuer Satzung (75% KDG)

Abweichung

 

EUR/m

%

EUR/m

EUR/m

Reinigungsklasse 1

15,11

9,21

60,97

11,33

2,12

Reinigungsklasse 2

6,04

3,68

60,90

4,53

0,85

Reinigungsklasse 3

3,02

1,84

60,90

2,27

0,43

Reinigungsklasse 4

0,70

0,92

131,95

0,52

-0,40

 

r ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bedeutet dies eine jährliche Erhöhung von:

 

* aufgrund der Intervallrzung

 

 

Variante III

Die Reinigungsklassen 1-3 bleiben unverändert. In der Reinigungsklasse 4 werden die Ortsteile Benzingerode, Silstedt, Minsleben und Reddeber nicht mehr gereinigt. In Schierke wird aufgrund der touristischen Bedeutung weiterhin 12-mal jährlich gereinigt.

 

Die Reinigungspflicht in den verbleibenden Ortsteilen geht dementsprechend auf die Anlieger über, was vor der Eingemeindung in die Stadt Wernigerode bereits praktiziert wurde. Das Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung wird entsprechend angepasst.

 

Kosten der Reinigung:

661.730,39 €

davon umlagefähige Kosten:

496.297,79 €

Anteil der Stadt:

165.432,60 €

 

In dieser Variante wären demnach 11.212.692 laufende Straßenmeter zu reinigen. Die Kosten pro lfd. Meter betragen 0,0590 € (Variante I = 0,0557 €/ m, Variante II = 0,0581 €/ m). Durch eine Verringerung der Kosten und der Reinigungsleistung erhöht sich der Betrag pro Meter nur minimal. Insgesamt betrachtet, kann hier eine Einsparung der Kosten von rund 46 TEuro erfolgen; aufgrund der verringerten Reinigungsmeter steigen die Gebühren bis auf die RK 4 leicht. Die Erhöhung der Kosten seit der letzten Kalkulation vor fast 20 Jahren kann durch diese Einsparung allerdings nicht kompensiert werden.

 

  • Auch hier bleiben die Fixkosten für Kehrmaschinen zumindest mittelfristig bestehen,
  • die Mehrfahrten könnten zu Spitzenzeiten zunehmen (erhöhte Verschmutzung Frühjahr/ Herbst und zur Erntezeit), dadurch erhöht sich der Reinigungsaufwand,

 

 

Gebührenhöhe:

 

Reinigungsklasse

Kosten Straßenreinigung/m/Jahr

aktueller Stand der Gebühr

 

Kostendeckung lt. bisheriger Satzung

Gebühr bei neuer Satzung (75% KDG)

Abweichung

EUR/m

EUR/m

%

%

EUR/m

Reinigungsklasse 1

15,34

9,21

60,02

11,51

2,30

Reinigungsklasse 2

6,14

3,68

59,96

4,60

0,92

Reinigungsklasse 3

3,07

1,84

59,96

2,30

0,46

Reinigungsklasse 4

0,71

0,92

129,91

0,53

-0,39

 

r ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bedeutet dies eine jährliche Erhöhung von:

 

 

 

3. Vergleich mit anderen Gemeinden

 

Zum Vergleich hierzu die Gebührensätze in den verschiedenen Varianten

 

 

 

Stand 2002 Gebühr

Variante I

Variante II

Variante III

 

 

EUR/m

Reinigungsklasse 1

9,21

10,85

11,33

11,51

Reinigungsklasse 2

3,68

4,34

4,53

4,60

Reinigungsklasse 3

1,84

2,17

2,27

2,30

Reinigungsklasse 4

0,92

1,09

0,52

0,53

 

 

Im Vergleich zu den in der Übersicht dargestellten Städten ist erkennbar, dass die Gebührensätze der Stadt Wernigerode derzeit unter denen der anderen Gemeinden liegen. Auch bei einer Erhöhung der Gebühren im Rahmen der vorgeschlagenen Varianten würden die Gebührensätze größtenteils auf dem Niveau der Vergleichsgemeinden bleiben. Zudem ist eine Anpassung an die aktuellen Preissteigerungen bei den Vergleichsgemeinden zu erwarten.

 

 

 

4. Ergebnis

 

Auswirkungen der Varianten I - III auf den Haushalt:

 

 

Beibehaltung der Gebührenhöhe

Variante I

Variante II

Variante III

Gesamtkosten

707.802,53 €

707.802,53 €

677.087,77 €

661.730,19 €

Gebühreneinnahmen

449.978,59 €

530.851,90 €

507.815,83 €

496.297,79 €

Anteil Stadt

257.823,94 €

176.950,63 €

169.271,94 €

165.432,40 €

Veränderung zur bisherigen Satzung

 

80.873,31 €

88.552,00 €

92.391,54 €

Kostenentwicklung

 

- €

- 30.714,76 €

-46.072,34 €

Einnahmeentwicklung

 

80.873,31

57.837,24

46.319,20

 

 

Anhand der Darstellung ist ersichtlich, dass durch die Variante III der städtische Haushalt ggü. der derzeitigen Gebührensatzung mit rund 92 TEUR entlastet werden könnte. Betrachtet man die Zusammensetzung dieses Ergebnisses, ist aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Variante III zu folgen. Hier kommt es zu der geringsten Kostenerhöhung aufgrund der Verringerung der Maschinen- und des dementsprechenden Personaleinsatzes und zur geringsten Erhöhung für den Gebührenzahler.

 

Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass durch diese Variante eine Absenkung des Standards durch die teilweise Aufhebung der Ortsteilreinigung erfolgt.

 

Die Verschmutzung, Verkrautung und Vermüllung auf den Ortsteilen kann ggf. zunehmen und damit verbunden auch ein erhöhter Sonderreinigungsaufwand notwendig werden. Mittelfristig können die Fixkosten nicht wesentlich gesenkt werden, da die Technik weiterhin vorgehalten werden muss und ggf. vertraglich gebunden ist. Ein bestimmter Anteil an Personal (Kehrmaschinenfahrer) muss weiterhin für Sonderreinigung etc. vorgehalten werden.

 

                                      


 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister                                      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 ÄV_2022_11_23 (83 KB)    
Anlage 1 2 20220620_Straßenreinigungsgeb_neu_2023 (65 KB)    
Anlage 2 3 20220620_Anlage Strreinsatz Straßenverzeichnis_neu 2023_Var1 (56 KB)    
Anlage 3 4 20220620_Anlage Strreinsatz Straßenverzeichnis_neu 2023_Var2 (56 KB)    
Anlage 4 5 20220620_Anlage Strreinsatz Straßenverzeichnis_neu 2023_Var3 (54 KB)    
Anlage 5 6 Anfrage Herr Thurm und Variante 4 zur Straßenreinigungsgebührensatzung (854 KB)