Vorlage - 033/2022
|
|
Der Stadtrat beschließt die 2.Satzung zur Änderung der Altstadtsatzung der Stadt Wernigerode.
Art der Aufgabe:
| |||
X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
X | keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
|
| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
|
|
|
|
| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
|
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
| X |
|
|
| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
|
|
Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
| X |
|
|
| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
|
|
Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln | X |
|
|
| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern | X |
|
|
Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren | X |
|
|
| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
|
|
Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen | X |
|
|
| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten | X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Soziale Zukunftsfähigkeit |
|
|
|
| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
|
|
|
S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
|
|
| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
|
|
S2. Bildung ganzheitlich leben
| X |
|
|
| K2. Werte reflektieren und vermitteln
| X |
|
|
S3. Sicher leben - Risiken minimieren
| X |
|
|
| K3. Vielfalt leben
| X |
|
|
S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen | X |
|
|
| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln | X |
|
|
S5. Sozialen Ausgleich schaffen
| X |
|
|
| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
| X |
|
|
Begründung:
Mit Beschlüssen wie „Werbeanlagensatzung“ und „Altstadtsatzung“ hat der Stadtrat Wernigerode in den frühen 90er Jahren wirksame örtliche Bauvorschriften als Gestaltungssatzungen erlassen.
So konnte die Wernigeröder Altstadt als Flächendenkmal in seiner gewachsenen Struktur erhalten, das Stadtbild bewahrt und vor ungewollten Entwicklungen geschützt werden.
Seit 1995 ist die Stadt Wernigerode durch Ratsbeschluss Mitglied im „Klimabündnis“.
Spätestens seit 2010 wird in den zuständigen Gremien des Stadtrates über eine grundsätzliche Zulässigkeit von Solartechnik in der Altstadt debattiert.
Im August 2019 wurde nach der Beratung im Bau -und Umweltausschuss eine Novellierung der Altstadtsatzung auf den Weg gebracht.
Die vorgeschlagene Änderung des §8(4) entspricht in seinem Kern dem Text meiner Zuarbeit an des D II vom 14.10.2019.
Mit seinen Beschlüssen
DS 096/2014 „Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Wernigerode“ vom 04.12.2014,
DS 019/2020 „Resolution zum Klimanotstand“ vom 02.07.2020,
DS 078/2021 “Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2021 ff der Stadt Wernigerode“ vom 30.09.2021,
hat sich die Stadt Wernigerode dazu verpflichtet klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und klimaschutzfördernde Projekte auszubauen. Dazu muss auch der Einsatz fossiler Energieträger reduziert, der Ersatz durch Erneuerbare Energien forciert werden.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Altstadtsatzung kann ein Baustein der guten Absichten in praktische Politik umgesetzt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation soll der vorgeschlagenen Änderung gegenüber einer sicherlich notwendigerweise umfassenden Novellierung der Altstadtsatzung Priorität eingeräumt werden.
gez. Siegel
Stadtrat