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Vorlage - 025/2022  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die kommunalen Grundschulen der Stadt Wernigerode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Lisowski
Oberbürgermeister
Federführend:Amt für Schule Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Stary, Angelika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
20.04.2022 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Minsleben Vorberatung
04.05.2022 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Minsleben    
Ortschaftsrat Silstedt Vorberatung
04.05.2022 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Silstedt    
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
12.05.2022 
03. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Zuordnung der „Paul-Renner-Straße“ sowie die Zuordnung der Straße „Am Schmuckgraben“ zum Schulbezirk 2 – Ganztagsgrundschule Stadtfeld in Wernigerode. Des Weiteren die Zuordnung der Straßen „Im neuen Felde“ sowie „Am alten Bahndamm“ im neuen Wohngebiet „An der Gartenbreite“ im Ortsteil Minsleben sowie im Ortsteil, im Wohngebiet „Börstedter Straße“ die Straße “Auf dem Graben“ zum Schulbezirk 1 – Grundschule „Henning Calvör“ Silstedt.

              

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

X

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

               

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Begründung:

 

Die Stadt Wernigerode ist Träger von 5 kommunalen Grundschulen. Im Stadtrat am 03. Juni 2021 wurde mit Beschluss Nr.: 046/2021 die Neufassung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die kommunalen Grundschulen der Stadt Wernigerode beschlossen.

 

Es stellte sich nun heraus, dass dabei die Paul-Renner-Straße keinem Schulbezirk zugeordnet wurde. Des Weiteren wurden im Stadtrat am 09. Dezember 2021 zwei neue Straßennamen im Wohngebiet

„An der Gartenbreite“ im Ortsteil Minsleben vergeben. Weiterhin wurden bereits in den stattgefundenen Ausschüssen folgende Straßennamen dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Für das Wohngebiet „Am Kastanienwäldchen“ der Straßenname „Am Schmuckgraben“ sowie für das Wohngebiet „Börstedter Straße“ im Ortsteil Silstedt der Straßenname „Auf dem Graben“.

Die vorhandene Satzung soll, um die hier vorgestellten Straßennamen, ergänzt werden.

  

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Gaffert

Oberbürgermeister               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Schulbezirke_Stand 10.0322 (82 KB)