Vorlage - 006/2022
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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung von Räumen in kommunalen Grundschulen durch Dritte.
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 2.1.1.01. 4321000
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
X | Gesamteinnahmen* in Höhe von: | 2.500,00 EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen | X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen | X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen | X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln | X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
| X |
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Begründung:
Die alte Entgeltordnung für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten in Grundschulen stammt aus dem Jahre 2007. Die Hauptaufgabe der Grundschulen besteht darin, Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 1 bis 4 eine kostenlose Bildungsvermittlung zu ermöglichen.
Im Nachmittagsbereich besteht nach Unterrichtsende die Möglichkeit, die Räumlichkeiten anderweitig zu nutzen.
Die 2007 veranschlagten Nutzungsentgelte sind nicht mehr zeitgemäß. Durch die gestiegenen Bewirtschaftungskosten in den vergangenen Jahren und die getätigten Investitionen bzw. Sanierungen in den Grundschulen ist es unumgänglich, die bisher gültige Entgeltordnung anzupassen. Die Kalkulation der neuen Nutzungsentgelte erfolgte auf der Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung für unsere Grundschulen aus dem Jahr 2020. Zur Vereinfachung für die Nutzer wird vorgeschlagen, in der neuen Entgeltordnung einen Durchschnittswert als Entgelt für die Nutzung der Räumlichkeiten (Klassenraum und Aula) zu bilden.
Neu hinzugefügt wurden der § 2 Nutzungsbestimmungen sowie der Absatz 4 im § 3. Danach nutzen gemeinnützige Vereine der Stadt Wernigerode die Räume kostenlos. Hier erfolgt eine Gleichstellung mit den Vereinen, die im Stadtgebiet von Wernigerode eine Sportstätte nutzen.
Gaffert
Oberbürgermeister
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | EO_Schulen_Entwurf_Stand13.01.2022 (116 KB) | ||
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2 | Gegenüberstellung Alt_Neu (212 KB) | ||
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3 | ÄV_2022_02_28 (174 KB) | ||
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4 | ÄV_2022_03_02 (107 KB) |