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Vorlage - 073/2021  

Betreff: Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Hasenwinkel in Wernigerode.
Status:öffentlichVorlage-Art:Stadtrat
Verfasser:Frau Babatz
Oberbürgermeister
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Sänger, Julia
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
06.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
16.09.2021 
04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Wernigerode Entscheidung
30.09.2021 
05. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Wernigerode geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat von Wernigerode beschließt den Ersatzneubau der Brücke Hasenwinkel einschließlich der Anschlüsse an die Straßen und Nebenanlagen.

      

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.4.1.01/8888/7852000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

 2022: 80.000,00 EUR

2023: 700.000,00 EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

 

 

fördernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

X

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

       

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Begründung:

Der schlechte Zustand dieses Bauwerkes über die Holtemme erfordert seit Jahren einen dringenden Ersatzneubau. (Zustandsbericht 2019 in der Anlage) Das Bauwerk ist dabei bereits seit 2007 abgeschrieben.

Der Brückenoberbau ist bereits in Schiefstellung geraten und die Widerlager nachhaltig unterspült und verdrückt. Auf der Fahrbahn sind Sackungen festzustellen, die für einen Materialaustrag sprechen. Die tragenden Stahlbauteile und Bewehrungen sind stark verrostet. Die Brücke ist bereits über einen langen Zeitraum auf maximal 3 Tonnen begrenzt und stellt damit eine Behinderung für Rettungsdienste, Lieferanten, Müllentsorgung und natürlich die Anwohner dar. Die Versorgungsleitungen mussten bereits über eine separate Versorgungsbrücke geführt werden.

 

Die Brücke Hasenwinkel aus dem Baujahr 1937 stellt die einzige befahrbare Wegebeziehung zum Quartier dar und ist alternativlos. Eine endgültige Schädigung und Vollsperrung des Bauwerks kann jederzeit eintreten. Sollte in dieser Situation eine Notlage durch Brand oder Personenschaden eintreten kann keine Erreichbarkeit sichergestellt werden.

      

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Gaffert

Oberbürgermeister 

 

 

Anlage: Prüfbericht

     

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pruefbericht_Hasenwinkel_4130839_0_2019E (2772 KB)    
Anlage 2 2 ÄV2_2021_09_15 (101 KB)